Fahrlehrerlaubnis

Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin (BE)

Nehmen Sie Ihre Karrierechance wahr – werden Sie Fahrlehrer als Angestellter, Freiberufler oder Dozent in Vollzeit oder Teilzeit.

Die Fahrlehrerausbildung BE wird inklusive Orientierungsphase und Lehrpraktikum in 14 Monaten in Vollzeit unterrichtet.

Dabei sind 7,5 Monate Theorieunterricht und 4,5 Monate Praxisunterricht enthalten.

Mit dieser Ausbildung sind Sie ein bundesweit anerkannter Fahrlehrer! Nach dem Erwerb der Fahrlehrerlaubnis BE können weitere Fahrlehrerlaubnisklassen erworben werden.

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer

Eignung und Zuverlässigkeit

Eine Fahrlehrerlaubnis darf erwerben, wer geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.

Ihre geistige und körperliche Eignung wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird durch das erweiterte Führungszeugnis überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen können.

Die pädagogische und fachliche Eignung legen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung der unterschiedlichen Fahrlehrerprüfungen dar.

Mindestalter

Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.

In Einzelfällen kann Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters genehmigen.

Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.

Vorbildung

Eine bestimmte Schulbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie benötigen lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.

Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.

Auch bei einigen anderen Abschlüssen (wie z.B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr) kann auf die Berufsausbildung verzichtet werden.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen Wir Ihnen gerne weiter. Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren.

Allgemeine Informationen Sie wollen Fahrlehrer/Fahrlehrerin werden?

Der Beruf des Fahrlehrers stellt an alle Ausbilder hohe Anforderungen. Deshalb ist die Ausbildung zum Fahrlehrer in Umfang und Art vom Gesetzgeber geregelt und wird nur amtlich anerkannten Instituten übertragen.

Um diesen abwechslungsreichen und interessanten Beruf, nach bestandener Prüfung, ergreifen zu können ist ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz, Geduld und Mitarbeit des Teilnehmers im Kurs unerlässlich.

Berechtigungen

Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie ausbilden:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
  • Sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt.